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Was Sie bei der Zwingerhaltung beachten müssen
Die Unterbringung von Hunden in einem Zwinger ist umstritten und für viele Halter nicht mit der Tierliebe in Einklang zu bringen. Auf der anderen Seite stufen die Befürworter dieser Haltungsform die Haltung großer, bewegungsfreudiger Hunde in einer kleinen Wohnung als schlimmer ein. Fest steht: die ausschließliche Unterbringung eines sozialen Wesens wie eines Hundes in einem Zwinger ist nicht artgerecht. Die Rudeltiere brauchen den Kontakt zu Artgenossen oder zu ihren Menschen. Wird der Zwinger als Ergänzung zu Wohnung oder Haus gesehen, kann er ein sinnvoller Rückzugsort für den Vierbeiner sein.
Wann ist ein Zwinger geeignet?
Die Anforderungen an die Zwingerhaltung sind in der Tierschutz-Hundeverordnung in Paragraf 6 geregelt. Demzufolge ist eine Mindestgröße der Bodenfläche je nach Widerristhöhe der Tiere einzuhalten. Der Hund muss wenigstens zu einer Seite eine freie Sicht nach draußen haben und darf im Zwinger natürlich nicht angebunden sein. Ein Hundezwinger befreit den Besitzer des Tieres nicht von der Pflicht, für regelmäßigen Auslauf des Tieres zu sorgen. Dazu kann auch ein angrenzender Auslauf dienen, den das Tier von seinem Zwinger aus erreichen kann. Artgerechter ist ausgedehntes Gassi und Spazierengehen, da der Hund hier die Gelegenheit erhält, Artgenossen zu treffen und ihre Gerüche in der Umgebung wahrzunehmen. Der Hund sollte auch den Rest des Tages so oft wie möglich bei seinen Menschen sein, Zugang zum Haus haben und keinesfalls stundenlang allein im Zwinger bleiben.
So ist die Zwingerhaltung keine Tierquälerei
Damit der Hund den Zwinger als Rückzugsort akzeptiert, sollte selbstverständlich auf Sonnenschutz, Sauberkeit und den Zugang zu frischem Wasser geachtet werden. Eine integrierte Hundehütte bietet Schutz und kann alleinstehend eine gute Alternative sein, wenn wenig Platz vorhanden ist. Achten Sie bei Zwingerhaltung immer darauf, dass der Hund den Einschluss nicht als Strafe wahrnimmt – nichts ist schlimmer für das Sozialwesen, als der Ausschluss aus seinem "Rudel". Nur wenn der Hund den Zwinger als seinen persönlichen Rückzugsort betrachtet und sich zum Beispiel zum Schlafen gerne dort aufhält, ist diese Haltungsform artgerecht.