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Hundesteuer
Hundesteuer: Ärgernis oder berechtigt?
Warum gibt es eigentlich eine Hunde- aber keine Katzensteuer? Diese Frage stellt sich so mancher Besitzer, wenn er die jährliche Abgabe entrichtet. In der Tat ist die Hundesteuer stark umstritten, zumal andere Länder wie Frankreich, England oder Spanien sie längst abgeschafft haben. In Deutschland gibt es etliche Initiativen, die in der Abgabe eine nicht mehr zeitgemäße Benachteiligung sehen. Eingeführt wurde die Hundesteuer im 19. Jahrhundert unter anderem mit der Begründung, ein Hund sei ein Luxusgut. Heute spült die Steuer Millionen von Euro in die Kassen von Städten und Gemeinden, die sie nach eigenem Ermessen erheben. Eine Gegenleistung erhält der Hundehalter dafür nicht, die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Das Geld wird also nicht etwa für die Gehwegreinigung eingesetzt, sondern für alle möglichen kommunalen Zwecke.
Höhe und Fälligkeit der Hundesteuer
Nach einer Erhebung von Stiftung Warentest bewegten sich die jährlichen Steuerabgaben 2015 je nach Wohnsitz von Frauchen oder Herrchen zwischen 0 und 186 Euro. Für Rassen, die als Kampfhunde eingeordnet werden, sind sogar bis zu 1000 Euro im Jahr zu berappen. Auch für Zweit- und Dritthunde müssen die Besitzer in die Tasche greifen. Ausgenommen von der Steuer sind Zuchttiere, Hütehunde und Blinden- sowie Therapiehunde. Für Hunde aus dem Tierheim erhalten die Halter oft eine Steuerermäßigung. Frischgebackene Halter müssen ihren Vierbeiner direkt nach der Anschaffung bei ihrer Kommune anmelden und die Steuermarke am Halsband befestigen. Versäumnisse ahnden die Ordnungsämter mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro.
Kosten einkalkulieren
Auch wenn Klagen gegen die Hundesteuer in Vorbereitung sind, wird die Abgabe wohl noch eine Weile erhoben. Tierfreunde, die planen, sich einen Hund anzuschaffen, sollten sich unbedingt über die Höhe der Steuer an ihrem Wohnort informieren und die jährliche Abgabe in die Haltungskosten einkalkulieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde auch gleich, ab welchem Zeitpunkt die Steuer zu begleichen ist. Welpen sind meist ab einem Alter von drei Monaten steuerpflichtig.