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Kampfhund
Pittbull, Rottweiler, Mastiff & Co.: Was ist ein Kampfhund?
Der Begriff Kampfhund definiert bestimmte Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden. In Deutschland sind diese Tiere in sogenannten Rasselisten erfasst und es gelten bestimmte gesetzliche Regelungen für deren Einfuhr und Haltung. Neben der bundesweit gültigen Rasseliste existieren Rasselisten der Bundesländer. Demzufolge dürfen Bullerrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen bundesweit nicht eingeführt oder gezüchtet werden. Die Einzelverordnungen der Länder umfassen weitere Listenhunde wie den Mastiff, Rottweiler, o.ä.. Für diese Tiere kann jedoch nach einem erfolgreichen Wesenstest die Einstufung als gefährlich aufgehoben werden.
Kritik an Einstufung und Auflagen
Die Einstufung als Kampfhund ist umstritten. Kritikern zufolge kann jeder Hund durch falsche Erziehung und Haltung gefährlich werden. Auf der anderen Seite ist die Rasse nicht zwingend für ein aggressives Verhalten verantwortlich. Angeführt werden etliche Beispiele von als Kampfhund klassifizierten Tieren, welche die Gutmütigkeit in Person sind. Die Besitzer dieser Vierbeiner müssen trotzdem mit Einschränkungen und Auflagen wie einer Leinen- und Maulkorbpflicht leben. Dazu kommen eine höhere Hundesteuer, teurere Hundehaftpflichtversicherungen und die nicht unerhebliche Gebühr für die Wesensprüfung.
Haltungsbedingungen für Kampfhunde
Die Anschaffung eines Listenhundes sollte also wohlüberlegt sein. Informieren Sie sich vorab über die gesetzlichen Haltungsbestimmungen in Ihrem Bundesland und über die Voraussetzungen, die Sie gegebenenfalls als Halter nachweisen müssen. In berechtigten Ausnahmefällen ist in einigen Bundesländern auch die Haltung eines Tieres der Klasse 1 – Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Pitbull-Terrier – möglich. Sie müssen dafür jedoch einen Sachkundenachweis, ein über Liebhaberei hinausgehendes Interesse an der Haltung und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.