Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terra Canis GmbH

(Handel – Stand 08/2020)

 

  1. Geltungsbereich
    • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, die ein Kaufmann oder Unternehmer (nachfolgend Kunde) mit der Terra Canis GmbH (nachfolgend „Terra Canis“) abschließt.
    • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Terra Canis ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Terra Canis in Kenntnis der AGB des Kunden Lieferungen und Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
    • Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen ohne Rücksicht darauf, ob Terra Canis die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass Terra Canis wieder auf sie hinweisen müsste. 
    • Über Änderungen dieser AGB wird Terra Canis den Kunden unverzüglich informieren.

 

  1. Vertragsschluss
    • Das Internetangebot, Produktkataloge, Bestellformulare oder andere Unterlagen der Terra Canis stellen lediglich einen Verkaufsprospekt dar.
    • Angebote der Terra Canis sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit beschrieben ist. 
    • Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Terra Canis berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 15 Tagen nach seinem Zugang bei Terra Canis anzunehmen.
    • Die Terra Canis kann den Vertragsschluss nach freiem Ermessen ablehnen. Sollte die Terra Canis den Vertragsschluss ablehnen, so wird der Kunde schnellstmöglich darüber informiert.
    • Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

  1. Lieferfrist und Lieferverzug
    • Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von Terra Canis bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 14-16 Tage ab Vertragsschluss. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
    • Sofern Terra Canis etwaige verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Terra Canis nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Terra Canis den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Terra Canis berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Terra Canis unverzüglich erstatten.
    • Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer der Terra Canis, wenn Terra Canis ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Terra Canis noch deren Zulieferer ein Verschulden trifft oder Terra Canis im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
    • Der Eintritt des Lieferverzugs der Terra Canis bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
    • Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 9 („HAFTUNG“) dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der Terra Canis insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

  1. Bestell- / Liefermenge
    • Terra Canis weist in seinen Produktdarstellungen insbesondere in Bestellformularen je Produkt Mindestbestellmengen aus.
    • Terra Canis ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen bzw. aufzustocken, wenn die jeweilige Mindestbestellmenge nicht erreicht wird.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuellen Preise der Terra Canis, und zwar ab Lager, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
    • Beim Versendungskauf (Ziffer 6 Abs. 1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt Terra Canis nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
    • Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausnahme mit Ausweis der geltenden Mehrwertsteuer und basiert grundsätzlich auf dem von Ihnen bestellten Warenwert gegebenenfalls zzgl. Versandkosten, welche im Bestellformular ausgewiesen wurden.
    • Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Rechnung zu zahlen.
    • Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Terra Canis behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
    • Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gemäß Ziffer 8 Abs. 3 Satz 2 dieser AGB unberührt.
    • Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss im Voraus fällig. Zahlungen haben auf das nachfolgend genannte Konto zu erfolgen.

Kontoinhaber: Terra Canis GmbH

IBAN: DE85 7002 0270 0654 4946 65
BIC: HYVEDEMMXXX

HypoVereinsbank München


  1. Liefer- und Versandbedingungen
    • Die Lieferung erfolgt ab Lager der Terra Canis, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Terra Canis berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
    • Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung von Terra Canis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Terra Canis berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet Terra Canis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des Warenwertes pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Maximal beträgt die Höhe der pauschalen Entschädigung 10% des Warenwertes.
      Der Nachweis eines höheren Schadens und die Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehrauf-wendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) der Terra Canis bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Terra Canis überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Terra Canis.
    • Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an die Terra Canis ab. Die Terra Canis nimmt diese Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Terra Canis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Terra Canis wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Terra Canis nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

 

  1. Gewährleistung
    • Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
    • Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Terra Canis hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Terra Canis für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
    • Terra Canis ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    • Der Kunde hat Terra Canis eine zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Terra Canis die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
    • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Terra Canis, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Terra Canis die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
    • Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
    • Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden.
    • Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 (Haftung) und sind im Übrigen ausgeschlossen.
      Mangelfreie sowie in Art und Umfang korrekt gelieferte Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

 

  1. Haftung
    • Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Terra Canis bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
    • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Terra Canis nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), etwa solcher, die der Vertrag Terra Canis nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
    • Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Terra Canis für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ebenfalls in dem durch vorstehenden Abschnitt beschriebenen Umfang beschränkt.
    • Die Haftung von Terra Canis bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

  1. Datenschutz
    Es wird auf die Datenschutzerklärung von Terra Canis verwiesen. Hier geht's zur B2B Datenschutzerklärung 

 

Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2   Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Terra Canis der Sitz der Terra Canis.
11.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.